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Hund an- und abmelden

Der erste Schritt zum Hundehalter

  1. Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Gemeindeverwaltung Knutwil melden und sich in der Amicus-Datenbank erfassen lassen.
  2. Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
  3. Erst wenn der Hundehalter in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann der Hund durch den Tierarzt dem Hundehalter zugewiesen werden.


Registrierung

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der Amicus-Datenbank erfolgt durch den Tierarzt. Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Importhunde) muss er innert 10 Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.

Adressänderung Hundehalter

Personendaten können in der Amicus-Datenbank durch den Hundehalter oder die Gemeinde mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 14 Tagen in der Datenbank ändern oder bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Halterwechsel

Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, sind beide Tierhalter verpflichtet, jeglichen Besitzerwechsel der Betreiberin der Amicus-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter selbständig auf Amicus einloggen und die Mutation erfassen.

Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite von Amicus.

Hundesteuer

Gemäss kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden erstellen die Gemeinden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde im Alter von über sechs Monate. Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00. Erreicht ein Hund das Alter von sechs Monaten nach dem 30. Juni, so ist die halbe Jahressteuer zu entrichten.

Die Hundesteuer wird durch die Gemeindebuchhaltung erhoben.

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