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Interimsausweis / Heimatausweis

Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zwecks Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt einen Interimsausweis aus. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.

Der Interimsausweis ist maximal 2 Jahre gültig. Wird der Interimsausweis für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre benötigt, muss nach Ablauf vom Interimsausweis bei der Einwohnerkontrolle einen neuen beantragt werden. 

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 23.00
CHF 12.00 bei Erneuerung (zzgl. Versandkosten CHF 3.00)

Unterlagen

Sofern es sich um eine Verlängerung eines bestehenden Interimsausweises handelt, bitten wir Sie uns Ihren bisherigen Interimsausweis zu retournieren.

Verfahren

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Der Interimsausweis wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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