Hauskehricht
Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in Kehrichtsäcken mit den offiziellen, gebührenpflichtigen Gebührenmarken entsorgt werden.
Tipps | | Nur nichtverwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht! |
Wichtig | | Der Hauskehricht wird nur in Säcken, die mit einer Gebührenmarke versehen sind, mitgenommen. Diese Marken müssen auch bei der Deponierung in Containern verwendet werden (Ausnahme bei Abrechnung nach Gewicht mit einem Datenchip). Die Kehrichtabfuhr findet jeden Mittwoch statt. Für die Aussentour findet die Kehrichtabfuhr jeweils am 1. Mittwoch im Monat statt. Fällt der Mittwoch auf einen Feiertag, müssen die Verschiebungsdaten auf dem sep. Entsorgungsmerkblatt beachtet werden. Die Gebührenmarken können in diversen Verkaufsstellen bezogen werden. In der Gemeinde Knutwil ist dies bei der Gemeindeverwaltung, bei der Bäckerei Lütolf in Knutwil und beim Chäsi-Lade in St. Erhard. |
Gebühren | | Gemäss Angaben auf den Gebührenmarken |
Produkte | | Alles was nicht separiert werden kann. Sonderabfälle gehören nicht in den Hauskehricht. |