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Ergänzungsleistungen (EL)

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten.

Für die Sicherstellung des Existenzminimums richten daher Kanton und Gemeinden die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV aus.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse Luzern aufgrund Ihrer Anmeldung, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde erfolgen. Die AHV-Zweigstelle unterstützt Sie auch beim Ausfüllen der Formulare. Die notwendigen Formulare und Merkblätter stehen Ihnen unter WAS Ausgleichskasse Luzern zur Verfügung.

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