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Adressauskunft

Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Privatpersonen, Firmen sowie in der Gemeinde organisierte politische Parteien, Ortsvereine und Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichem, wohltätigem oder wissenschaftlichem Zweck reichen ihre Anfrage schriftlich ein. Adressauskünfte können nur unter Anwendung des Datenschutzes erteilt werden. Der Anfrage ist eine Begründung und ein Interessennachweis beizulegen.

Preis

12.00

Zugehörige Objekte

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