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Waldbrandgefahr: Aktuell gilt Gefahrenstufe 2 (mässig)

22. Oktober 2026
Wichtige Verhaltensregeln im Freien finden Sie hier.

Im Kanton Luzern wurde die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 2 von 5 festgelegt. Das bedeutet, dass lokale Bodenfeuer entstehen können und sich diese langsam bis mittelschnell ausbreiten.

Obwohl aktuell keine absoluten Verbote in Kraft sind, ist beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe wie immer grosse Vorsicht geboten. Bitte halten Sie sich strikt an die folgenden Verhaltensregeln, um unsere Natur zu schützen:

  • Raucherwaren sicher entsorgen: Werfen Sie niemals brennende oder glimmende Zigaretten, Tabak oder Streichhölzer im Wald oder in Waldesnähe weg.
  • Festeingerichtete Feuerstellen nutzen: Verwenden Sie beim Grillieren im Wald möglichst fest installierte, offizielle Grillplätze und entfachen Sie kein Feuer direkt auf dem nackten Boden.
  • Feuer lückenlos überwachen: Lassen Sie ein entfachtes Feuer oder den Grill niemals unbeaufsichtigt. Achten Sie auf Funkenflug oder löschen Sie diesen sofort.
  • Feuer komplett löschen: Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die Glut absolut gelöscht ist. Nutzen Sie dafür im Idealfall Wasser und Sand oder Erde.
  • Kein Feuer bei Wind: Verzichten Sie bei starkem oder böigem Wind im Freien vollständig auf das Entfachen von Feuern.

Besten Dank für Ihre Mithilfe und Ihre Vorsicht.

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