Interimsausweis / Heimatausweis
Halten Sie sich während der Woche z.B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit nicht in Knutwil, sondern in einer anderen Gemeinde auf und kehren regelmässig nach Knutwil zurück? Dann benötigen Sie einen Interimsausweis, um sich in Ihrer Aufenthaltsgemeinde anzumelden. Der Interimsausweis wird auch Heimat- oder Wochenaufenthaltsausweis genannt.
Der zivilrechtliche Wohnsitz und die damit verbunden Rechte und Pflichten (Steuerpflicht, Stimm- und Wahlrecht usw.) verbleiben in Knutwil.
Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist der Interimsausweis bei der Einwohnerkontrolle Knutwil abzugeben.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 041 925 82 82 | gemeindeverwaltung@knutwil.ch |
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