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Betreuungsgutscheine

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Für Erziehungsberechtigte steht ein Online-RechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung, wenn Sie den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die vorschulische familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten.


Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Gemeinde Knutwil das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Gemeinde Knutwil prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Gemeinde Knutwil den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend werden die Eltern über den Entscheid informiert.
Hinweis: Bei einem Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann es in der Startphase zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Bei Fragen können Sie sich an die Abteilung Zentrale Dienste und Bildung wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.

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