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AHV Leistungen

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie:

  • Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
  • Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)
     

Anmeldung für eine Leistung

Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen.

Detaillierte Informationen, Formulare und Merkblätter zu unten stehenden Rubriken finden Sie auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse Luzern:

  • Altersrenten
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel

WAS Ausgleichskasse Luzern

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