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Beglaubigungen

Allgemeines
Auf der Gemeindeverwaltung werden Unterschriften oder die Echtheit von Fotokopien beglaubigt.

Beglaubigungen können jedoch auch bei jeder Gemeindekanzlei  z.B. auch am Arbeitsplatz, also unabhängig vom Wohnort vorgenommen werden.

Unterschriften
Das Dokument muss vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. dem Beglaubigungsbeamten unterzeichnet werden oder - wenn die Unterschrift bereits geleistet wurde - durch die Person, die sie angebracht hat, als eigene Unterschrift anerkannt werden. In beiden Fällen ist die Unterschrift mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) zu belegen.

Fotokopien
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig.
 

Als Beglaubigungsbeamtinnen der Gemeinde Knutwil sind gewählt: Christina Knupp, Gemeindeschreiber-Substitutin und Jasmin Scherrer, Fachbearbeiterin. 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde Knutwil.

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Knutwil
Büelstrasse 3
6213 Knutwil
 
Tel. 041 925 82 82
gemeindeverwaltung@knutwil.ch

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