Interimsausweis / Heimatausweis
Die Einwohnerkontrolle stellt für den Aufenthalt in einer anderen Gemeinde zwecks Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt einen Interimsausweis aus. Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt.
Der Interimsausweis ist maximal 2 Jahre gültig. Wird der Interimsausweis für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre benötigt, muss nach Ablauf vom Interimsausweis bei der Einwohnerkontrolle einen neuen beantragt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 925 82 82 | gemeindeverwaltung@knutwil.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Preis
CHF 23.00
Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.
