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Steuererklärung - Fristverlängerung

Unselbständige und Nichterwerbstätige

Die generelle Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist der 31. März des laufenden Jahres. Sollte Ihnen diese Frist nicht ausreichen, können Sie eine Fristerstreckung bis maximal zum 31. August direkt via Internet beantragen.

Längere Fristerstreckungsgesuche sind wie bisher schriftlich und begründet per Mail oder in Briefform an das Steueramt Knutwil einzureichen.


Selbständigerwerbende und Landwirte

Sie haben eine generelle Frist bis 31. August des laufenden Jahres (innerhalb dieser Frist muss kein Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden).

Sie können die Fristerstreckung direkt via Internet beantragen oder Ihr schriftlich begründetes Gesuch per Mail oder in Briefform an die folgende Adresse zustellen:

Dienststelle Steuern
Juristische Personen
Registerführung + Administration
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern

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